28. August 202610 Min.

Führerscheinreform 2026/2027: Was wirklich beschlossen ist — und was nicht

Manni's Fahrschule Herrsching

Erfahrene Fahrlehrer — seit 2006

Führerscheinreform 2026/2027: Was wirklich beschlossen ist — und was nicht

Das Wichtigste in 60 Sekunden

Stand 28. August 2026: Noch nicht geltendes Recht. Der Bundesrat entscheidet über die Verordnung frühestens am 25. September 2026, das Gesetz ist noch nicht im Bundestag. Kern der Reform gilt frühestens ab 2027. Wir aktualisieren diesen Artikel nach jedem Verfahrensschritt.

  • Nichts davon ist heute Recht. Zwei Kabinettsbeschlüsse (Mai und Juni 2026) laufen durch Bundesrat und Bundestag. Beschlossen sind nur zwei EU-Richtlinien, die erst ab Ende 2028/2029 gelten.
  • Theorie wird freigegeben: keine Präsenzpflicht, keine Mindeststunden, Lernen per App ausdrücklich zulässig.
  • Sonderfahrten: Die festen 12 fallen. Es bleiben drei Pflicht-Fahrarten ohne Mindestzahl — nach Ausbildungsstand.
  • Prüfungen werden kürzer, aber schärfer: Praxis 40 statt 55 Minuten; Theorie weiter 30 Fragen, aber nur 3 Fehlerpunkte und K.-o.-Fragen.
  • „Mama als Fahrlehrerin" kommt als befristeter Modellversuch — mit der Fahrschule als Pflicht-Station an fünf Stellen.
  • Fahrschulen werden transparent: Preise und Bestehensquoten sollen öffentlich gemeldet werden.
  • Zeitplan: Ausbildungsrecht 1. Januar 2027, Prüfungsrecht und Gesetz 1. Juli 2027 — geplant, nicht beschlossen.

Stand des Verfahrens: drei Rechtsakte, drei Zeitpläne

RechtsaktWas drinstehtWo es stehtGeplantes Inkrafttreten
Gesetz (Fahrlehrerrecht, Transparenzregister, Laienausbildung)Neue Regeln für Fahrschulen, Meldepflichten, Modellversuch privates Üben, neuer Beruf FahrerlaubnisprüferKabinett 20. Mai 2026, Bundesrat erster Durchgang 10. Juli — noch nicht im Bundestag1. Juli 2027
Fahrschulmodernisierungs-VerordnungTheorie-Freigabe, Sonderfahrten, Simulator, Prüfungsreife, Prüfungsdauer, BewertungKabinett 10. Juni 2026, Verkehrsausschuss 9. September, Bundesrat frühestens 25. September1. Januar 2027 (Ausbildung), 1. Juli 2027 (Prüfungen)
EU-FührerscheinrichtlinienDigitaler Führerschein, BF17 EU-weit, zwei Jahre Probezeit, EU-weiter EntzugIn Kraft seit 25. November 2025 — das Einzige, was wirklich beschlossen istUmsetzung bis 2028, Anwendung ab 26. November 2029

Wichtig für die Einordnung: Die Verordnung stützt sich auf einen Gesetzesparagrafen, den es noch gar nicht gibt — er steht erst im Gesetzentwurf. Wie dieser Widerspruch im Zeitplan aufgelöst wird, entscheidet das parlamentarische Verfahren. Genau deshalb ist jede Aussage „ab 2027 gilt …" heute eine Prognose, keine Tatsache.

Was sich in der Ausbildung ändern soll

Theorie: eigenverantwortlich statt Pflichtstunden

Der Entwurf sagt wörtlich, der Fahrschüler entscheide „eigenverantwortlich", mit welchem Lernformat er das Wissen erwirbt: Unterricht in der Fahrschule, digital, per App oder gemischt. Keine Mindeststunden, keine Teilnahmenachweise, keine Präsenzpflicht. Heute sind 14 Doppelstunden Pflicht.

Was das bedeutet: Die einzige Qualitätskontrolle ist dann die Theorieprüfung — und die wird schärfer (dazu gleich). Guter Theorieunterricht wird damit vom Pflichtprogramm zum Vorteil. Wir bieten ihn weiter an, weil er nachweislich die Bestehenschancen erhöht — und weil bei uns niemand allein mit einer App vor der Prüfung sitzt.

Sonderfahrten: drei Fahrarten, keine feste Zahl

Heute sind zwölf Sonderfahrten vorgeschrieben (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht). Künftig bleiben die drei Fahrarten Pflicht, aber ohne Mindeststundenzahl. Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Ausbildungsstand. Ein völliger Verzicht ist laut Begründung ausgeschlossen. Die oft zitierte Zahl „von 12 auf 3" stammt aus einem früheren Entwurf — in der Kabinettsfassung steht sie nicht mehr.

Unsere Haltung dazu ist einfach: Der Umfang richtet sich nach deinem Ausbildungsstand. Sicherheit entscheidet, nicht die Mindestzahl.

Simulator: ohne Fahrlehrer erlaubt

Simulationen werden ausdrücklich zugelassen, auch ohne dass ein Fahrlehrer danebensitzt. Die drei Pflicht-Fahrarten dürfen aber nicht simuliert ersetzt werden. Für uns nichts Neues: Der Fahrsimulator gehört bei Manni's seit Jahren zur Ausbildung.

Schalten lernen: sieben Zeitstunden

Die Automatik-Beschränkung wird durch eine Schaltschulung ersetzt: 7 Zeitstunden à 60 Minuten plus eine Überprüfungsfahrt von 15 Minuten. Real ist das gegenüber heute (10 Einheiten à 45 Minuten) nur eine halbe Stunde weniger — der große Teil davon ist am Simulator möglich.

Prüfungsreife wird zur Pflicht-Hürde

Neu: Der Fahrlehrer darf dich erst zur Prüfung anmelden, wenn du mindestens einen prüfungsnachempfundenen Test in voller Prüfungslänge im echten Verkehr bestanden hast. Das wird dokumentiert und dem Prüfer vorgelegt. Hintergrund laut Ministerium: Zu viele fallen durch, und jede wiederholte Prüfung blockiert knappe Prüfkapazität.

Was sich bei den Prüfungen ändern soll

Theorieprüfung: gleich viele Fragen, deutlich strengere Bewertung

Heute (Klasse B)Geplant ab 1. Juli 2027
Fragen3030 — unverändert
Bewertung2 bis 5 Fehlerpunkte je Frage1 Punkt je Frage
Bestanden bis10 Fehlerpunkte3 Fehlerpunkte
K.-o.-Regelkeine1 falsche Sperrfrage = durchgefallen

Die Verordnung sagt ausdrücklich, dass der Umfang der Prüfung unverändert bleibt. Die angekündigte Kürzung des Fragenkatalogs läuft separat und ist weder in der Größe noch im Zeitpunkt festgelegt.

Praktische Prüfung: kürzer

KlasseHeuteGeplant
B, BE, AM55 Minuten (30 Fahrzeit)40 Minuten (25 Fahrzeit)
A, A1, A270 Minuten40 Minuten
C-Klassen (LKW)85 Minuten70 Minuten
D-Klassen (Bus)80–85 Minuten70 Minuten

Kürzer heißt nicht leichter: Wer in 25 Minuten Fahrzeit einen schweren Fehler macht, ist genauso durchgefallen wie heute — nur mit weniger Zeit, um einen guten Eindruck zu machen. Was Prüfer sehen wollen, steht in unseren Tipps zur Fahrprüfung.

„Mama als Fahrlehrerin": Modellversuch, nicht Regelfall

Das Thema mit den meisten Schlagzeilen ist rechtlich das vorsichtigste: Privates Üben mit Begleitperson soll als befristeter Modellversuch kommen. Ablauf laut Entwurf: Theorieprüfung bestehen, 6 Fahrstunden in der Fahrschule, dann bis zu 1.000 Kilometer privat mit L-Schild, dazwischen eine Beobachtungsfahrt in der Fahrschule, danach 6 weitere Fahrstunden und die reguläre Prüfung. Bayern befürwortet den Versuch. Die Fahrschule bleibt also an fünf Stellen Pflicht — und die Fragen zu Haftung und Versicherung sind noch offen. Frühestens ab Mitte 2027. Wir erklären das Modell in einem eigenen Artikel, sobald der Bundesrat entschieden hat.

Was für Fahrschulen kommt

Jede Fahrschule soll ihre Preise elektronisch an das Ministerium melden, die Prüforganisationen melden vierteljährlich die Bestehensquote jeder Fahrschule — beides soll öffentlich werden. Für dich heißt das: Fahrschulen werden vergleichbar. Wir finden das gut. Transparente Preise findest du bei uns schon heute auf der Preisseite.

Fakten-Check: fünf Behauptungen, die falsch kursieren

  1. „Sonderfahrten von 12 auf 3" — überholt. Die Kabinettsfassung nennt keine Zahl, nur drei Pflicht-Fahrarten nach Ermessen.
  2. „Der Fragenkatalog wird auf 730 Fragen gekürzt" — steht in keiner Verordnung. Die Zahl der Prüfungsfragen bleibt 30, die Bewertung wird strenger.
  3. „Der Führerschein wird ab sofort billiger" — kein Gesetz senkt Preise. Die Ersparnis ist zwischen „bis zu 1.400 €" (Ministerium) und „per Saldo teurer" (Fahrschulverband) umstritten. Die Rechnung dazu: Jetzt machen oder warten?
  4. „Gilt ab Anfang 2027" — geplant ist 1. Januar 2027 für die Ausbildung und 1. Juli 2027 für Prüfungen und Gesetz. Zugestimmt hat der Bundesrat noch nicht.
  5. „Die Prüfung dauert dann statt 50 nur noch 40 Minuten" — heute sind es 55 Minuten. Und die Theorie wird mit 3 Fehlerpunkten und K.-o.-Fragen schärfer, nicht leichter.

Was das für dich in Herrsching heißt

Wer jetzt anfängt, macht seinen Führerschein nach den heutigen, bekannten Regeln — mit 10 Fehlerpunkten in der Theorie, ohne K.-o.-Fragen und ohne Pflicht-Prüfungsreife-Test. Wer wartet, wartet auf ein Verfahren, dessen Ausgang und Zeitpunkt offen sind. Sogar der Verkehrsminister hat im Januar gesagt: „Es lohnt sich nicht abzuwarten."

Nächste Termine im Verfahren: 9. September 2026 (Verkehrsausschuss des Bundesrats), 25. September 2026 (Bundesrat-Plenum). Wir tragen hier nach, was entschieden wurde.

Häufige Fragen

Ist die Führerscheinreform schon beschlossen?
Nein. Die beiden deutschen Reformbausteine sind Kabinettsbeschlüsse im laufenden Verfahren: Die Verordnung braucht die Zustimmung des Bundesrats (frühestens 25. September 2026), das Gesetz ist noch nicht einmal im Bundestag. Rechtskräftig beschlossen sind nur die EU-Führerscheinrichtlinien — und die gelten erst ab Ende 2028/2029.
Ab wann gilt die Führerscheinreform?
Geplant ist ein gestaffelter Start: neues Ausbildungsrecht (Theorie, Sonderfahrten, Simulator) ab 1. Januar 2027, neue Prüfungsregeln, das Gesetz und die Laienausbildung ab 1. Juli 2027. Beides steht unter dem Vorbehalt, dass Bundesrat und Bundestag zustimmen.
Fallen die Sonderfahrten von 12 auf 3?
Das stimmt so nicht. Die festen 12 Sonderfahrten sollen entfallen, es bleiben drei Pflicht-Fahrarten (Überland, Autobahn, Nacht) ohne feste Mindestzahl. Der Umfang richtet sich nach dem Ausbildungsstand — der Fahrlehrer entscheidet, ein völliger Verzicht ist ausgeschlossen.
Wird der Fragenkatalog für die Theorieprüfung kleiner?
In der Verordnung steht davon nichts — die Zahl der Prüfungsfragen bleibt bei 30. Geändert wird die Bewertung: nur noch 3 Fehlerpunkte statt 10 und K.-o.-Fragen. Eine Kürzung des Fragenkatalogs ist separat angekündigt, Umfang und Zeitpunkt sind nicht festgelegt.
Darf man dann mit den Eltern Fahren üben?
Geplant ist ein befristeter Modellversuch: Theorieprüfung und 6 Fahrstunden vorab, dann 1.000 Kilometer privates Üben mit L-Schild, eine Beobachtungsfahrt in der Fahrschule und danach 6 weitere Fahrstunden. Bayern befürwortet den Versuch. Die Fahrschule bleibt an fünf Stellen Pflicht — frühestens ab Mitte 2027.

Weitere Artikel

Bereit loszufahren?

Melde dich jetzt an und starte deine Führerscheinausbildung bei Manni's Fahrschule.